Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – dies ist das Ziel der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Mit der CSRD werden bisherige Anforderungen an die Berichterstattung nach NFRD (Non-Financial Reporting Directive) vereinheitlicht und der Anwendungsbereich der betroffenen Unternehmen ausgeweitet.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung definiert neue Standards, wie und von welchen Unternehmen die Berichterstattung zu ESG-Themen in Zukunft erfolgen soll.
Omnibus: Das sogenannte „Omnibus-Verfahren” der Europäischen Union konsolidiert unterschiedliche Berichtspflichten (CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie) und soll der Vereinfachung der nicht-finanziellen Berichterstattung dienen. Eine Übersicht der inhaltlichen Anpassungen der ESRS ist ausstehend und soll erstmalig im Oktober 2025 vorgestellt werden.
Die Überführung der CSRD in nationales Recht schließt an das Omnibus-Verfahren an, weshalb eine finale und verbindliche nationale Gesetzesgrundlage weiterhin offen ist. Details zum Anwendungsbereich der Berichtspflichten und zum aktuellen Stand der regulatorischen Entwicklung finden Sie hier.
Die CSRD-Berichtsanforderungen gelten vornehmlich für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits von der NFRD betroffen sind. Diese stellen die erste Welle des CSRD-Anwendungskreises dar. Für alle weiteren großen Unternehmen gilt die CSRD-Berichtspflicht nach den Änderungen des Omnibus-Verfahrens („stop the clock“) erstmalig im Jahr 2028 über das Geschäftsjahr 2027. Diese zweite Welle der Berichtspflicht betrifft alle großen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme höher als 25 Millionen Euro.
Zusätzlich plant die EU-Kommission eine Regelung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMUs (kleine und mittelständische Unternehmen), die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Dies soll auf dem bereits bestehenden VSME (Volunatary sutainability reporting standards for non-listed SMEs (Small and medium sized enterprises)) aufbauen. Dieser freiwillige Berichtsstandard stellt eine stark reduzierte Version der ESRS-Anforderungen und -Offenlegungspflichte dar, an denen sich KMUs für ihr Reporting orientieren können. Dadurch sollen KMUs Anfragen von Geschäftspartnern, Banken oder Kunden zu Nachhaltigkeitsinformationen einheitlich und effizient beantworten können.
Die geforderten Berichtsinhalte der Corporate Sustainability Reporting Directive folgen dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit („Double Materiality“). Dies bedeutet, dass sowohl die finanzielle Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen als auch die Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt werden müssen.
Gemeinsam mit Ihnen führen wir eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit Beteiligung aller wichtiger Stakeholdergruppen durch. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, ein zu Ihrem Unternehmen passendes ESG-Datenmanagement aufzubauen und eine klare Roadmap zu formulieren, um CSRD-compliant zu werden. Eine Gap-Analyse beziehungsweise ein Readiness Assessment macht dabei konkrete Berichtslücken bezüglich der CSRD-Anforderungen sichtbar.
In einem Roadmap-Workshop besprechen und priorisieren wir daraufhin die identifizierten Handlungsbedarfe: Zentrale Bausteine können dabei beispielsweise die Durchführung einer Klimarisikoanalyse, eine unternehmensspezifische Treibhausgasbilanzierung oder die Entwicklung einer Klimastrategie sein. Neben der Schließung von konkreten Reporting-Lücken für die CSRD-Compliance, können dabei weitere regulatorische Anforderungen direkt mitgedacht werden – beispielsweise die EU-Taxonomie.
Sind die zahlreichen inhaltlichen Offenlegungspflichten der CSRD beziehungsweise der VSME abgedeckt, werden diese im Sinn eines ESG-Reporting-Prozess für die Veröffentlichung aufbereitet.
Da auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig extern nach „limited assurance“ geprüft werden muss, arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen und sorgen damit für eine prüfungssichere und gesetzeskonforme Umsetzung der Berichtspflicht. So wird die Reise zur CSRD-Erfüllung zu einem konkreten, planbaren und operativ umsetzbaren Vorhaben.
Bereit für die Zukunft. Wettbewerbsvorteil und langfristiger Wert.
Aufbauend auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse formulieren wir mit Ihnen die Schwerpunkte des zukünftigen Nachhaltigkeitsmanagements. Durch die Erstellung eines eingängigen Leitbilds befähigen wir Ihre Organisation, Nachhaltigkeit von nun an systematisch anzugehen, klare Ziele und Maßnahmen zu identifizieren und durch wirkungsvolle Key Performance Indicators (KPIs) aktiv zu steuern. Diese neue Vision von Nachhaltigkeit bündelt die notwendigen Kräfte in Ihrem Unternehmen, um sich in Zukunft erfolgreich am Markt zu positionieren und zusätzlich zur Erfüllung von rechtlichen Vorgaben Impact zu erzeugen.
Die Einbeziehung von ESG-Kriterien in die strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern bietet auch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die proaktiv Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Kerngeschäftsstrategien integrieren, erzielen oft eine höhere Resilienz gegenüber Marktvolatilität und gewinnen das Vertrauen von Investor*innen und Konsument*innen.
Ausblick und nächste Schritte.
Proaktive Vorbereitung auf kommende Änderungen.
Mit den stetig steigenden Anforderungen und Richtlinien der EU an die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen Unternehmen agil bleiben und ihre Prozesse kontinuierlich an die Berichtspflicht anpassen. Zusätzlich sollte Ihr Unternehmen in nachhaltige Technologien und Verfahren investieren, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu steigern. Die proaktive Anpassung an die CSRD beziehungsweise VSME und die Integration von ESG-Kriterien sind entscheidend, um langfristig erfolgreich und verantwortungsvoll zu wirtschaften.